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Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen

Bei seiner Arbeit stützt sich das Amt im Wesentlichen auf Art. 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, auf das kantonale Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat vom 8. April 1992 sowie auf die zugehörige regierungsrätliche Verordnung vom 29. März 1994.

Die Gesetze und Verordnungen bestimmen unter anderem:

Für die Sicherung von Funden oder die Erhaltung von archäologischen Kulturobjekten wie Ruinen, Burgstellen, Pfahlbauten, militärischen Anlagen, Friedhöfen u.a.m. bestehen planerische Massnahmen, wie sie im Kantonalen Richtplan sowie dessen Anhang beschrieben und in den Zonen- und Schutzplanungen der Gemeinden festgehalten werden.

Bestimmungen über die Ausübung der Magnetfischerei im Kanton Thurgau

Infoblatt Magnetfischen im Kanton Thurgau

Richtlinien zu den Mindestanforderungen dendrochronologischer Untersuchungen und Berichte

Factsheet Dendro, Monika Oberhänsli, Archäologischer Dienst Kanton Gaubünden, 14.10.2024